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Das Totengebet ist zu sprechen, wenn der Verstorbene 15 Jahre oder älter ist. Bahá’u’lláh hat erklärt, dass es vor der Beisetzung rezitiert werden soll. Eine Hinwendung zur Qiblih ist nicht vorgeschrieben, aber die Freunde sind frei, dies zu tun.

Das Totengebet wird von einem Gläubigen gesprochen, während alle Anwesenden stehen und schweigend zuhören. ... Die ordnungsgemäße Rezitation des Totengebets ist folgende: »Alláh-u-Abhá« wird einmal gesprochen, dann wird der erste der sechs Verse, »Wahrlich, wir alle beten zu Gott«, neunzehnmal rezitiert. Dann wird wieder »Alláh-u-Abhá« gesprochen, gefolgt vom zweiten Vers, der neunzehnmal rezitiert wird, und so weiter.

vgl. Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Schreiben in seinem Auftrag vom 3. März 2012

O mein Gott! Dies ist Dein Diener und Deines Dieners Sohn, der an Dich und Deine Zeichen glaubt und Dir sein Angesicht zuwendet, völlig losgelöst von allem außer Dir. Du bist wahrlich der Barmherzigste aller Barmherzigen.

O Du, der Du den Menschen die Sünden vergibst und ihre Fehler verbirgst, verfahre mit ihm, wie es dem Himmel Deiner Freigebigkeit und dem Meere Deiner Gnade entspricht. Nimm ihn auf in das Reich Deines allüberragenden Erbarmens, das der Erschaffung von Erde und Himmel voranging. Es ist kein Gott außer Dir, dem Immervergebenden, dem Großmütigsten.

Wahrlich, wir alle beten zu Gott.

Wahrlich, wir alle beugen uns vor Gott.

Wahrlich, wir alle sind demütig vor Gott.

Wahrlich, wir alle lobpreisen Gott.

Wahrlich, wir alle danken Gott.

Wahrlich, wir alle sind geduldig in Gott.

Ist der Tote eine Frau, so sage der Betende: »Dies ist Deine Magd und die Tochter Deiner Magd ... «

Bahá’u’lláh

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