»Es gibt drei tägliche Pflichtgebete ... Der Gläubige hat die Freiheit, eines dieser drei Gebete zu wählen, aber die Pflicht, eines davon zu sprechen. Die besonderen Anweisungen bei den Gebeten sind zu beachten.«
—Shoghi Effendi, Brief in seinem Auftrag, zitiert in: Bahá’í News, September 1951, S. 1
»Zur Begriffsbestimmung für ›Morgen‹, ›Mittag‹ und ›Abend‹: Antwort: Dies sind Sonnenaufgang, Mittag und Sonnenuntergang. Die zulässigen Zeiträume für die Pflichtgebete sind vom Morgen bis zum Mittag, vom Mittag bis zum Sonnenuntergang und vom Sonnenuntergang bis zwei Stunden danach.«
—Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas, 6.83:1–2